Kollektivversicherungsvertrag für unsere Mitglieder und Clubs
Die Mitglieder von SwissArchery profitieren von einem kollektiven Haftpflichtversicherungsvertrag. Diese Versicherungspolice ermöglicht es dem Verband, seine Mitglieder vor Schäden zu schützen, die Dritten bei der Ausübung ihres Sports zugefügt werden. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie immaterielle Schäden ab, die von Mitgliedern des Verbandes Dritten zugefügt werden. Für Sportvereine ist es wichtig, einen solchen Vertrag abzuschließen, um ihre Mitglieder zu schützen und sich gegen Haftpflichtrisiken abzusichern.
Wer ist von der Versicherung abgedeckt
- Clubausschüsse
- Mitglieder von Clubs, die dem Verband gemeldet wurden
- Teilnehmer/innen an Einführungskursen oder Animationen
- Die Kantonalverbände
Welche Risiken sind abgedeckt
- Personen- und Sachschäden bis zu 5’000’000 CHF.
- Die Verantwortung des Organisators von Wettkämpfen mit Richtern.
- Gegenstände, die während der Wettkämpfe aus den Umkleidekabinen gestohlen werden.
- In allen Regionen der Welt außer in Kanada und den USA
Was tun bei einem Unfall
Im Falle eines Unfalls sollten die Vereine wie folgt vorgehen:
- Kontaktiere den Verband, um die Policennummer zu erhalten.
- Kontaktiere die AXA-Winterthur-Hotline
- Policennummer angeben
- Folge den Hinweisen von AXA-Winterthur
Versicherungsunterlagen und -policen
Die Versicherungspolice steht allen unseren Mitgliedern auf Anfrage bei der Föderation zur Verfügung. Sie wird derzeit aus Gründen des Datenschutzes und um einen Missbrauch der Versicherungspolice zu verhindern, nicht offen veröffentlicht. Wir übermitteln unseren Mitgliedern auf Anfrage im Sekretariat gerne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versicherungspolicen.