Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist die höchste Autorität der SwissArchery. Sie findet jedes Jahr im letzten Quartal statt. An der Delegiertenversammlung nehmen maximal zwei Delegierte pro Sportverband oder Sportorganisation teil. Andere Mitgliederkategorien haben bei der Versammlung kein Stimmrecht und nehmen nicht teil. Der/die Präsident/in ist befugt, Personen einzuladen, deren Anwesenheit bei der Versammlung erforderlich ist. Diese Personen haben kein Stimmrecht. Sportverbände und Sportorganisationen erhalten bis zu 10 Mitglieder mit einer Lizenz zwei Stimmen. Sportverbände oder Sportorganisationen mit mehr als 10 Lizenzen erhalten für jeweils 10 weitere Lizenzen eine zusätzliche Stimme. Ein Sportverband oder eine Sportorganisation kann sich mit einer schriftlichen Vollmacht durch einen anderen Sportverband oder eine andere Sportorganisation vertreten lassen.