Organisation von Leistungszentren
Lokale Leistungszentren (LLZ)
Die Lokalen Leistungszentren (LLZ) sollen den Nachwuchs ausbilden und die Regionalen Leistungszentren (RLZ) versorgen. In den lokalen Zentren werden junge Athleten ausgebildet, die ermutigt werden, Fortschritte zu machen und regelmäßiger zu trainieren, um in die nationalen und regionalen Nachwuchskader sowie in die regionalen Leistungszentren aufgenommen zu werden.
Lokale Leistungszentren können Mitgliedsvereine des Verbandes oder Einrichtungen sein, die junge Athleten im Alter von 7 bis 20 Jahren ausbilden. Leiterinnen und Leiter müssen über eine J+S-Anerkennung verfügen und in einem J+S-Angebot tätig sein, das dem Verband angeschlossen ist. Der Verein oder die Trainingsinfrastruktur ermutigt die Jugendlichen in der Ausbildung, an Wettkämpfen teilzunehmen. Athleten, die dem Leistungszentrum im Alter von 10 bis 20 Jahren angeschlossen sind, müssen den Verein oder die Infrastruktur bei mindestens drei Wettkämpfen pro Jahr vertreten.
Regionale Leistungszentren (RLZ)
Die Regionalzentren haben das Ziel, den Nachwuchs für die ersten internationalen Wettkämpfe auszubilden und in die nationalen Nachwuchskader aufzunehmen. Die Regionalzentren müssen finanziell unabhängig sein und können erst dann vom Verband anerkannt werden, wenn sie eine Leistungsvereinbarung mit dem Verband abgeschlossen haben.
Die regionalen Leistungszentren bilden Jugendliche auf der Talentstufe des FTEM aus. In diesen Zentren werden Athleten mit Potenzial dabei unterstützt, sich technisch, körperlich und mental mit dem Ziel der Leistungssteigerung zu verbessern.
Regionale Leistungszentren sind Vereine oder Einrichtungen, die Jugendliche im Alter von 7 bis 20 Jahren ausbilden. Der oder die Leiter verfügen über eine Anerkennung durch Jugend und Sport auf der Stufe „Trainer A“ oder sind von der Selektionskommission als Nachwuchstrainer anerkannt und müssen in einem J+S-Angebot aktiv sein und der/die Kurs/e ist/sind in einem J+S-Angebot registriert.
Nationale Leistungszentren (NPCs)
Die nationalen Zentren sollen den Bogenschützen, die Mitglieder der Nationalkader sind, ermöglichen, in Anwesenheit von ausgebildeten Trainern und in einer geeigneten Infrastruktur zu trainieren. Nationale Leistungszentren müssen finanziell unabhängig sein und können erst dann eine Anerkennung durch den Verband erhalten, wenn sie eine Leistungsvereinbarung mit dem Verband abgeschlossen haben.
Die nationalen Leistungszentren ermöglichen die Ausbildung und das Training auf hohem Niveau für Bogenschützen der nationalen Nachwuchs- und Elitekader. Die Anzahl der nationalen Zentren ist auf vier beschränkt: ein Zentrum in der Romandie, zwei in der Deutschschweiz und im Tessin.
Nationale Leistungszentren sind Clubs oder Einrichtungen, in denen Jugendliche im Alter von 7 bis 20 Jahren ausgebildet werden und die Elite trainieren kann. Ein Trainer des Vereins oder der Infrastruktur, der von SwissOlympic (FEP) ausgebildet wurde und einen aktiven Status bei Jugend und Sport hat, muss dem Nationaltrainer vom Leistungszentrum zur Verfügung gestellt werden. Der SwissOlympic-Trainer muss mit dem Nationaltrainer zusammenarbeiten.
Anerkennung von Leistungszentren
Wer kann ein Gütesiegel beantragen
Jede Trainingsstruktur, die von einem der SwissArchery angeschlossenen Verband mit einem eigenen Betriebsbudget verwaltet wird. Es wird klargestellt, dass sich die Leistungszentren selbst finanzieren müssen und dass der Verband die erbrachten Leistungen gemäß den mit den Trainingsstrukturen unterzeichneten Leistungsvereinbarungen an die Gewinne der Leistungszentren weiterverrechnet. Jeder Verein / jede Infrastruktur kann sich für alle drei Stufen der Anerkennung als Leistungszentrum bewerben: lokal, regional oder national. Die Voraussetzungen für die verschiedenen Stufen des Gütesiegels sind in diesem Dokument beschrieben.
Vorläufige Anerkennung und Kennzeichnung
Zur Förderung des Leistungssports kann der Verband ein regionales Leistungszentrum, dessen Kader (siehe mögliche Ausnahmen) die Anerkennungskriterien nicht vollständig erfüllt, provisorisch anerkennen, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind und die Trainerinnen und Trainer eine gültige J+S-Anerkennung besitzen. Im Falle einer provisorischen Anerkennung wird dem Leistungszentrum vom Verband in der Leistungsvereinbarung eine Frist für die Anpassung der Betreuung durch die Ausbildung von Trainern gesetzt. Die Verlängerung der Anerkennung ist an den erfolgreichen Abschluss der Anpassung der Betreuung des Zentrums gebunden. (siehe Trainervalidierung)