Rechtsfragen für Klubs

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Häufige Rechtsthemen

Vereine werden immer häufiger mit juristischen Spitzenfragen konfrontiert. Manchmal erfordern sie spezielle, auf die jeweilige Situation zugeschnittene Antworten. Um den Vereinen jedoch zu ermöglichen, schnell Antworten zu finden, werden im Folgenden einige häufig auftretende rechtliche Themen behandelt. Die folgenden Themen berücksichtigen keine spezifischen Situationen und es ist möglich, dass die Situation in jedem Club anders ist.

Die Satzung ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die die Funktionsweise der Vereinigung regeln. Sie müssen schriftlich festgehalten werden. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die verlangt, dass die Satzung von zwei Personen unterzeichnet wird, es ist eine Praxis. Die Satzung muss jedoch einen Mindestinhalt haben:

A. Bestimmung des Ziels

Man darf den Zweck und die Mittel nicht verstehen. Der Zweck wird von der Vereinigung frei bestimmt. Sie müssen jedoch ihren Willen zum Ausdruck bringen, korporativ und normalerweise ohne wirtschaftliche Ziele organisiert zu sein. Es gibt jedoch auch Vereinigungen mit wirtschaftlichen Zielen.

B. Ressourcen

Ressourcen sind in der Regel Mitgliedsbeiträge und andere Finanzierungsquellen.

C. Die Organisation

Die Ernennung der Geschäftsführung ist notwendig und muss in der Satzung vorgesehen werden. Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, befindet sich der Sitz am Sitz der Geschäftsführung. Der Sitz kann an der Adresse des/der Vorsitzenden sein. Der Sitz ist an die Gemeinde gebunden und nicht an die genaue Adresse.

Neben den Statuten gibt es auch Observanzen. Es geht darum, immer auf die gleiche Weise zu handeln. Eine gewohnheitsmäßige Vereinspraxis wird zur Satzung. Die Praxis muss schon eine Weile andauern und die Menschen müssen die Praxis akzeptieren.

D. Der Wille, einen Verein zu gründen

Der Wille muss in der Satzung unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Die Praxis bezieht sich auf das Zivilgesetzbuch. Der Wille zur Verfassung ist eine kollektive Entscheidung. Die Gründung kann gleichzeitig oder nacheinander erfolgen. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitgliedern, allerdings ist der Ein-Personen-Verein nicht zulässig. Es sind daher mindestens zwei Mitglieder erforderlich.

Die Mitglieder können minderjährig sein. Das Recht ist strikt persönlich und daher ist es mit Urteilsfähigkeit möglich, Mitglied einer Vereinigung zu sein. Finanzielle Verpflichtungen können die Entscheidung den gesetzlichen Vertretern vorbehalten.

Vereine sind steuerpflichtig, außer wenn sie einen ideellen Zweck verfolgen. Der Begriff des ideellen Zwecks umfasst politische und religiöse Aktivitäten oder wohltätige Werke. Sportvereine haben in der Regel keinen ideellen Zweck, da sie darauf abzielt, ihren Mitgliedern Leistungen zu erbringen, wie z. B. die Bereitstellung eines Trainingsgeländes oder die Organisation von Kursen. Sportvereine sind daher grundsätzlich vermögens- und einkommenssteuerpflichtig. Sie müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen (Bundesgerichtsurteil 2C_835/2016 vom 21. März 2017 E. 2.2.2).

Die Beiträge der Vereinsmitglieder werden nicht besteuert und können in der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden (Art. 66 DBG). Einkünfte aus anderen Quellen, z. B. aus dem Verkauf von Produkten oder der Organisation von Einführungen für externe Personen, sind steuerpflichtige Gewinne und müssen als solche angegeben werden. Bei Vereinen mit hohen Umsätzen muss auch die Frage der Umsatzsteuerpflicht geprüft werden. Der Schwellenwert für gemeinnützige Organisationen liegt derzeit bei 150.000 CHF.