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Körpereinsatz zur Schätzung von Entfernungen in Field und 3D

Nach einer offiziellen Interpretation vom 13. Oktober 2011, die vom Field Committee und dem Constitution and Rules Committee (C&R) von World Archery bestätigt wurde, verstößt die Verwendung eines Körperteils, wie z.B. eines Fingers oder Daumens, zur Schätzung der Entfernung bei Field- und 3D-Parcours auf unbekannte Entfernungen nicht gegen die Artikel 9.3.11 und 11.10.3.6 des Buches 4 sowie die Artikel 11.10.3.6.2 und 11.10.3.6.3 des Buches 5 der Regeln. Diese Artikel beziehen sich nämlich speziell auf die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen und nicht auf die Verwendung des Körpers des Bogenschützen. Die Verwendung von Fingern oder anderen Körperteilen zur Schätzung von Entfernungen zu verbieten, wäre nach Ansicht des Komitees in der Praxis nicht durchführbar, da es für die Richter unmöglich wäre, ein solches Verbot wirksam zu kontrollieren.

Daher ist die Verwendung eines Körperteils zur Messung einer Distanz erlaubt, sofern dies innerhalb der dem Bogenschützen zur Verfügung stehenden Schießzeit geschieht. Diese Auslegung gilt auch für Wettkämpfe, die unter der Schirmherrschaft der SwissArchery Association organisiert werden, und gewährleistet so die Übereinstimmung mit internationalen Standards.