Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist die höchste Organ der SwissArchery. Sie findet jedes Jahr im letzten Quartal statt. An der Delegiertenversammlung nehmen maximal zwei Delegierte oder Delegierte pro Sportverein (Club) teil. Die anderen Mitgliederkategorien haben kein Stimmrecht an der Versammlung und nehmen nicht teil. Der/die Präsident/der Verband in ist befugt, Personen einzuladen, deren Anwesenheit bei der Versammlung erforderlich ist. Diese Personen haben kein Stimmrecht. Kantonalverbände haben kein Stimmrecht gemäss Art. 22.2 der Statuten).
Sportverein (Club) erhalten bis zu 10 angeschlossene Mitglieder oder Mitglieder mit einer Lizenz zwei Stimmen. Sportverein (Club) mit mehr als 10 Lizenzen erhalten für jeweils 10 weitere Lizenzen eine zusätzliche Stimme. Ein Sportverein kann sich mit einer schriftlichen Vollmacht durch einen anderen Sportverein vertreten lassen.

